KR Notverordnung

Noch vor 2 Monaten war es undenkbar, dass ein Virus ganze Gesellschaften lahm legt und weltumspannend ganze Branchen zum Grounding zwingt. Eine Bedrohung die es so noch nie gegeben hat. Angst und Unsicherheit bestimmen das Zusammenleben und die Politik. Das Tempo, mit dem unser Wirtschaftssystem in den Abgrund zu stürzen droht, ist atemberaubend. Es trifft die Grossen wie die Kleinen. Das Virus macht in Rekordzeit aus gesunden Unternehmen lebensbedrohlich Erkrankte. Firmen und Selbständige mit geringen Liquiditätsreserven sind besonders gefährdet. „Cash is King“. Viele Bereiche der Wirtschaft und des Kulturlebens können nur überleben, wenn sich die Lage schnell ändert und sie Rückhalt aus der Politik erhalten.

Ich nehme es gleich vorweg: die Fraktion der FDP.die Liberalen sagt ja zur Notverordnung über die Ueberbrückungshilfe für Selbständigerwerbende infolge der Corona-Pandemie vom 23.3. und sagt auch ja zur Aenderung eben derselben vom 1.4.2020.
Die Notverordnung wurde vom DDI als „sozialer Batzen“ von CHF 2000.- für das Nötigste und zur Schnellhilfe für Selbständige mit einem Jahreseinkommen von mindestens 20‘000 Franken vorgesehen. Mit der Aenderung vom 1.4. wurde der Betrag des Jahreseinkommen auf CHF15‘000.- nach unten korrigiert. Der Antrag muss über die Oberämter erfolgen, während die Bewilligung dieses Notgroschens vom Amt für Soziales behandelt wird. Per gestern 4. Mai sind 1298 Gesuche beim Kanton eingetroffen. 435 Gesuchen wurde entsprochen, 434 Gesuche wurden abgelehnt und 429 Gesuche sind noch in Arbeit weil die Steuererklärung 19 oder ein Attest einer Treuhandstelle fehlt. Das DDI hat mit dieser Lösung rasch auf die Krise reagiert und verdient ein grosses Dankeschön.
Trotzdem gibt es dazu einige Fragen: Von den CHF 10 Millionen gesprochenen Geldern wurden bis heute „nur“ CHF 870‘000.-, das heisst nicht einmal 10 %, ausbezahlt. Wir fragen uns da: wurde die Situation der Selbständigerwerbenden und Kleinunternehmen falsch eingeschätzt? Mit den CHF 10 Millionen hätten wir 5000 Selbständigen diese Hilfe zukommen lassen können. Aber lassen wir die Kritik und schauen wir nach vorn.
Wir sieht die Nothilfe unseres Kantons für die vielen durch den Virus in Not geratenen Firmen und Selbständigerwerbenden heute und in Zukunft aus?
Erstmal ein paar aktuelle Zahlen:
Bis am 1.5. haben in unserem Kanton 4935 Firmen, und das heisst für ca. 50‘000 Mitarbeiter, Kurzarbeit beantragt. Im März, hier sprechen wir vom halben Monat, wurden an Solothuner Firmen ca. 19,4 Millionen Franken an Kurzarbeitsgeldern ausbezahlt. Ich erinnere, in einem halben Monat. Diese Summe wird sich voraussichtlich im April mehr als verdoppeln.
Am Donnerstag wird das SECO die neusten Arbeitslosenzahlen veröffentlichen. In unserem Kanton rechnet man mit einem Anstieg der Arbeitslosen in den letzten 2 Monaten von 1000 Menschen. Die Tendenz ist steigend. Je nach Branche sind bedauerlicherweise grosse Stellenverluste zu erwarten.
Das Amt für Wirtschaft hat umgehend eine Hotline für Unternehmen eingerichtet. Hier wurden durch das Team Wirtschaftsförderung in den letzten 6 Wochen 3841 Telefonanfragen und 2794 Mails beantwortet. Auch dieses Team hat grosses geleistet und verdient unseren Dank.
314,5 Millionen Franken wurden per Ende April an 2760 Solothurner Firmen als Ueberbrückungskredite mit Bundesgarantie ausbezahlt. Diese Kredite sind wohl zinslos müssen aber in den nächsten 5 Jahren, die erste Tranche ist im kommenden März fällig, zurückbezahlt werden.
Wir müssen handeln.
Vielen Branchen und Betrieben steht aufgrund des vom Bund befohlenen lockdowns das Wasser buchstäblich bis zum Hals. Fitnesscenter, Therapeuten, Kleider- Geschenk- Haushalt- Sport-Blumengeschäfte, Carunternehmen, Restaurants, Hotels, Cateringunternehmen, Eventagenturen, Reiterhöfe, Tanzstudios, Kulturunternehmen, Sport-und Freizeitanlagen, Fotografen, Fahrlehrer, Reisebüros und viel weitere Dienstleister aber auch Handwerksbetriebe wissen nicht wie weiter und brauchen Hilfe.
Bei unseren Nachbarkantonen erhalten diese Unternehmen nicht nur einen Notgroschen, sondern echte Wirtschaftshilfe. BL hat ein Massnahmepaket von 100 Mio Franken beschlossen. Im AG sprechen wir über eine Summe von 300 Millionen.
Es kommt uns billiger jetzt zu helfen um nicht tausende von Arbeitsplätzen, eine Unsumme von Betreibungen und hunderte von Konkursen zu riskieren.
Hilfe für die Personalkosten bekommen die Unternehmen aufgrund der ausgeweiteten Kurzarbeit. Allerdings bleiben vor allem die Ladenbesitzer und das Gastgewerbe aber auch andere Dienstleister auf ihren Fixkosten sitzen. Dabei zählt die Raummiete zu den grössten Brocken. Hier könnte das „Basler Modell“ 1/3 der Miete übernimmt der Vermieter, 1/3 der Mieter und 1/3 der Kanton, und dies für max. 3 Monate, helfen. Das Modell beruht auf Freiwilligkeit und sowohl Mieter wie Vermieter müssen mit dem Vorgehen einverstanden sein.
Wir brauchen dringend zusätzliche Massnahmen zur Deckung der Fixkosten für unsere Wirtschaft und die Selbständigerwerbenden. Dies nicht im Giesskannenprinzip sondern Fallbezogen.
Die Gefahr, dass viele unserer Mitmenschen unverschuldet, jedoch aufgrund des vom Bund verordneten Notrechts, in finanzielle aber auch in psychische Not geraten, ist zu diesem Zeitpunkt gross. Helfen wir als Kanton jetzt. Warten wir nicht auf das sich die wirtschaftliche Krise verschärft und weitere Branchen und Wirtschaftszweige in die Katastrophe führen. Dies zum Wohle der Gesamtwirtschaft, zum Wohle unserer Bevölkerung und nicht zuletzt zum Wohle vom künftigen Steueraufkommen für unseren Kanton.