Teure Sanierungen mit strengen Auflagen

Besitzstandwahrung ist im teilrevidierten Energiegesetz ein Fremdwort. Die Muss-Vorschriften werden jeden von uns früher oder später treffen: als Mieter, die höhere Mieten verkraften müssen oder als Hausbesitzer, die sich mit teuren Sanierungen konfrontiert sehen, als Gewerbetreibende deren Rahmenbedingungen sich einmal mehr verschlechtern.

Müssen die Heizung, die Erzeugung von Warmwasser, die Kühlung oder Lüftung ersetzt werden, wird dies künftig nur unter der Einhaltung strenger Auflagen möglich sein. So kann der Staat zum Beispiel eine umfassende Sanierung der Gebäudehülle verlangen. Das mag zwar ökologisch Sinn machen, wird aber die finanziellen Möglichkeiten der Hausbesitzer vielfach übersteigen. Besonders betroffen dürften hier Rentner sein, deren Vermögen in einem abbezahlten Heim liegt, die aber über keine weiteren grösseren Einkünfte verfügen. Schon heute gewähren Banken in einer solchen Konstellation keine Hypotheken mehr. Die Vermieter haben es hier einfacher, solche Sanierungskosten können grösstenteils auf die Mieten abgewälzt werden.

Aber damit nicht genug. Das Energiegesetz setzt nur auf eine Stossrichtung nämlich die Erzeugung von Stromenergie ohne fossile Brennstoffe (Öl und Gas). Mögliche Innovationen, neue Technologien, die in ihrer Gesamtenergiebilanz besser abschneiden als z.B. eine Solaranlage haben keine Chance mehr. Wer weiss schon, was für technische Neuerungen bis 2050 noch kommen werden? Diese zum Voraus zu unterbinden ist nicht nur falsch, sondern fahrlässig.

Lassen wir den Markt spielen und wehren wir uns gegen eine Bevormundung des Staates. Kaufen Sie keine Katze im Sack! Deshalb lege ich mit Überzeugung ein NEIN in die Urne.