Sessionsbericht März 2019

Rückblick auf drei Sessionstage

Der Kantonsrat hat in seiner Session vom 19./20./27. März 2019:

a) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums beschlossen

- Neuer Finanzausgleich Kirchen im Kanton Solothurn (NFA Kirchen SO)

- Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG)

- Systematische Überprüfung der Gesetzessammlung; Aufhebung überholter Gesetze

- Änderung des Gesetzes über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe (Gebäudeversicherungsgesetz, GVG)

b) bewilligt

- Ersatzbeschaffung Oberkörperschutz (Schlagschutz) für den Ordnungsdienst der Polizei Kanton Solothurn; Bewilligung eines Verpflichtungskredites

Mit 7 von 50 behandelten Geschäften war der erste Sessionstag am 19. März nicht besonders ergiebig. Mit dem Geschäft (RG0168/2018) wurden mit 91 zu null Stimmen drei überholte Gesetze aufgehoben. Das Gesetz über die Verwendung der Bettagssteuer, das Gesetz über den Fristenlauf an Samstagen und das Gesetz über den Weibeldienst. Nebenamtliche Weibel werden bereits seit einiger Zeit durch Sachbearbeiter der Betreibungsämter gestellt. – Beim Finanzausgleich der Kirchgemeinden wird es neu eine Ober- und eine Untergrenze geben. Es kommt also die gleiche Mechanik zur Anwendung wie bei den Einwohnergemeinden. Die Grenzen werden nun alle 6 Jahre vom Kantonsrat neu festgelegt. Die Obergrenze beträgt nun CHF 10 Mio. und die Untergrenze muss in einer Bandbreite von 1-5% des Staatssteueraufkommens liegen. Das Gesetz enthält auch einen Leistungsauftrag der Kirchen und wurde mit 90 Stimmen, bei einer Ablehnung und 6 Enthaltungen deutlich angenommen. Amen.

Mit 84 zu 15 Stimmen wurde der Auftrag Christian Scheuermeyer zur Weiterentwicklung der Begabtenförderung (A0109/2018) zugunsten des Antrags der Regierung abgelehnt. Mit 79 zu 19 Stimmen wurde die Fassung der Regierung angenommen. Das ist als Teilerfolg für Scheuermeyer zu werten. Die Mehrheit des Rates will keine Pool-Stunden dediziert für Begabtenförderung zuweisen. Es besteht aber ein Konsens darin, dass der Kanton mehr Verantwortung übernehmen sollte und dass ein verbindlicher Leitfaden für die Begabtenförderung Betroffenen abgegeben werden soll. Regierungsrat Ankli und weitere Sprecher machen aber auch klar, dass die Verantwortung ultimativ kommunal wahrgenommen werden muss und dass auch Eltern Verantwortung übernehmen müssen. Der Regierungsrat wird also beauftragt, die Begabungs- und Begabtenförderung weiterzuentwickeln und alle Betroffenen zu sensibilisieren.

Der Auftrag FDP „Konfessionell und politisch neutrale Lehrmittel“ (A0119/2018) wurde mit 76 zu 16 zu 5 deutlich angenommen. Damit wird der Regierungsrat beauftragt aufzuzeigen, ob und wie in den leitenden Lehrmitteln der Volksschule die Grundsätze der Glauben und Gewissensfreiheit hinreichend berücksichtigt werden und politische Neutralität gewährleistet ist.