Lange Bildungsdebatte
Die Parlamentsdebatte wurde nötig, da auch in Solothurn eine Volksinitiative zustande kam, welche die Einführung des Lehrplan 21 verhindern will. Der Kommissionssprecher der Bildungs- und Kulturkommission brachte es mit seinem Votum auf den Punkt: „Der Lehrplan 21 gibt zu reden“. Es folgte eine lange Debatte über die Vor- und Nachteile des neuen Lehrplans. Mehrere Sprecher zeigten die Entwicklungen des Bildungswesens der vergangenen Jahrzehnte auf. Unser Regierungsrat Remo Ankli schloss die Debatte mit folgenden Worten: „Ein Lehrplan geniesst immer kurz vor seiner Aufhebung die grösste Akzeptanz“. Trotz langer Diskussion fällte der Kantonsrat einen deutlichen Entscheid und lehnte die Volksinitiative mit 71:22 Stimmen ab.
Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte
Mit dieser Vorlage sollten zwei vom Kantonsrat erheblich erklärte Aufträge zum Thema politische Rechte umgesetzt werden. Einerseits der Auftrag unserer Fraktion („Verlängerung der Rückzugsfrist oder Einreichung Ersatzwahlvorschlag bei zweiten Wahlgängen“) und andererseits der Auftrag von Sandra Kolly („Kein Versand von Wahlpropagandamaterial bei Zweitwahlgängen der Regierungsratswahlen durch die Einwohnergemeinden). Die Justizkommission unterbreitete dem Kantonsrat einen gutschweizerischen Kompromiss, welcher von den Kantonsräten einstimmig (92:0) unterstützt wurde.
Planungskredit für den Doppelspurausbau Laufental
Im Kantonsrat gab die Vorlage „Projektierungskosten des Bauprojekts für den Doppelspurausbau Laufental auf dem Abschnitt Duggingen – Grellingen Chessiloch“ zu keinen Diskussionen Anlass. Damit der zweite Schnellzug auf der Strecke Basel – Delémont – Biel verkehren kann, muss die Bahninfrastruktur im Laufental teilweise auf Doppelspur ausgebaut werden. Die Kantonsräte stimmten der Bewilligung für einen Verpflichtungskredit einstimmig (93:0) zu.
Gesetzesaufhebung
Das Bundesgesetz, welches die Grundlage des aufzuhebenden Gesetzes darstellt, lässt die Bildung von neuen Arbeitsbeschaffungsreserven nicht mehr zu. Das kantonale Gesetz hatte folglich keine Bedeutung mehr und konnte aufgehoben werden. Die Kantonsräte stimmten der Aufhebung des Gesetzes über die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven einstimmig zu.