USR III - eine Investition in unsere Zukunft

Auf den ersten Blick ist die Unternehmenssteuerreform III starker Tobak. Die Gewinnsteuern der juristischen Personen sollen gesenkt werden mit entsprechenden Mindereinnahmen für Kantone, Einwohner- und Kirchgemeinden. Entsprechend regt sich Widerstand, Erklärung tut not: Auf internationalen Druck hin muss die Sonderbesteuerung international tätiger Unternehmen abgeschafft und ein Gleichbehandlung aller juristischen Personen sichergestellt werden.

Über diese eidgenössische Vorlage von Bundesrat und Parlament stimmen wir im Februar ab. Ziel ist es, die Attraktivität der Schweiz im Rahmen der geltenden internationalen Rechtsordnung für Unternehmen aufrecht zu erhalten und zwar mit möglichst geringen Einbussen an Steuereinnahmen. Für die Schweiz steht dabei viel auf dem Spiel. Unser Land beherbergt 25‘000 international tätige Unternehmen, welche einer Sonderbesteuerung unterstellt sind. Diese Unternehmen liefern pro Jahr über 5 Milliarden Franken an Gewinnsteuern ab, d.h. über die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes. Die „Multis“ kommen für 50% der Forschungs- und Entwicklungsausgaben in unseren Land auf, beschäftigen direkt  bis zu 175‘000 Arbeitnehmende und schaffen wohl weitere hunderttausende von Arbeitsplätzen bei lokalen KMU’s und Dienstleistern. Das Wirtschaftswachstum der Schweiz wurde schon seit der Gründungszeit von Unternehmen wie Nestle (1866), Brown, Boveri Cie (1891) oder den Vorgängern der heutigen Basler Pharma wesentlich von den international tätigen Unternehmen mitgetragen. In der Schweiz  haben das Volk und die öffentliche Hand von diesem Wachstum profitiert, Globalisierung und Digitalisierung haben im Gegensatz zu andern Industriestaaten zu keiner Erosion des Mittelstandes geführt. Die Schweiz verfügt über überproportional viele international tätige Unternehmen, diese sind ein wesentlicher Faktor unseres Wohlstandes und denen ist Sorge zu tragen. Auf die Bedenken der Vertreter der Einwohner- und Kirchengemeinden ist in den kantonalen Umsetzungen der USR III einzugehen. Diese Bedenken sind aber kein Grund, das Gesetzesprojekt USR III abzulehnen. Denn am 12. Februar geht’s nicht um die Finanzen einzelner Gemeinden. Es geht um hunderttausende von Arbeitsplätzen, Milliarden von Steuereinnahmen und - man denke nur etwa an den Europasitz von Google in Zürich - vor allem um Innovation und Forschung: Es geht um eine Investition in die Zukunft unserer Schweiz.