Freisinnige unterstützen Steuervorlage 17

Der Regierungsrat ist grundsätzlich auf dem richtigen Kurs

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn haben an zwei Arbeitssitzungen und einer Delegiertenversammlung den von Sozialpartnern, Kanton und Gemeinden erarbeiteten Kompromiss zur Umsetzung der Steuervorlage 17 intensiv durchleuchtet. Die Freisinnigen kommen zum Schluss, dass der Regierungsrat den korrekten Weg eingeschlagen hat. Ein kompetitiver Gewinnsteuersatz verbunden mit flankierenden Massnahmen ist die beste Lösung. Nur diese sichert dem Kanton ein Maximum an Arbeitsplätzen und Steuersubstrat von Unternehmen und sichert einen mittel- und längerfristig attraktiven Kanton Solothurn.

Die Privilegierung der Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften) steht nicht mehr im Einklang mit den politischen Verpflichtungen der Schweiz zur Aufhebung dieser Regelungen. Das führt zu Rechts- und Planungsunsicherheiten bei den betroffenen, international tätigen Unternehmen. Zusätzlich hat sich in den letzten zwei Jahren der internationale Steuerwettbewerb intensiviert. Die Aufhebung der Steuerprivilegien für Statusgesellschaften ist deshalb zwingend und zunehmend dringend.

Hauptziel der Steuervorlage 17 ist es, nach Wegfall der besonderen Steuerstatus weiterhin eine wettbewerbsfähige Steuerbelastung für Unternehmen zu erreichen. Für den Kanton Solothurn gilt es, mit einer zukunftsgerichteten Steuerstrategie möglichst viel Steuersubstrat und damit ein attraktives Angebot an Arbeitsplätzen zu erhalten. Mit Blick auf die politische Ausgewogenheit und die finanziellen Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden braucht es auf kantonaler Ebene eine Vorlage mit Gegenfinanzierungen und flankierenden Massnahmen.

Es ist bemerkenswert, dass die Sozialpartner und Vertreter von Gemeinden und Kanton sich in einer Begleitgruppe zuhanden des Regierungsrates einstimmig für einen ausgewogenen Kompromissvorschlag einigen konnten. Die FDP anerkennt diese Leistung und weicht in der Vernehmlassung zuhanden der Regierung nur in einzelnen Punkten ab.

Umsetzung im Unternehmenssteuerrecht

Der vorgeschlagene effektive Gewinnsteuersatz für juristische Personen von rund 13% erachten wir als richtige Vorwärtsstrategie, um den Kanton mittel- und längerfristig attraktiv zu erhalten. Im Sinne der ausgewogenen Vorlage befürworten wir den vorgeschlagenen Gewinnsteuersatz. Dieser Steuersatz führt für die Statusgesellschaften zu einer deutlich höheren Steuerbelastung, die übrigen juristischen Personen werden steuerlich entlastet. 

Die FDP begrüsst die Einführung der Patentbox und die Zusatzabzüge für Aufwendungen aus Forschung und Entwicklung, sowie die maximale Gesamtentlastung aus diesen Instrumenten von 50%. Aus Sicht der FDP sollen die Voraussetzungen zum erhöhten Abzug möglichst «KMU-freundlich» ausgelegt werden. Es sollen nicht nur die wissenschaftlichen Forschungstätigkeiten unterstützt werden, sondern andere innovative Projekte und Innovationen. Bei vielen Unternehmen findet F+E intern statt, ohne externe «Begleitungen». Diesem Umstand soll mit einer möglichst flexiblen Auslegung (auf Verordnungsebene) Rechnung getragen werden. 

Steuerliche Gegenfinanzierung

Bei der Gegenfinanzierung ist die FDP gegen die Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden von 60% auf 75%. Den Kompromissvorschlag der Begleitkommission von 70% erachten wir als oberste Limite. In diesem Bereich stehen wir mit den in dieser Hinsicht sehr attraktiven Nachbarkantonen Aargau und Bern in Konkurrenz. Zusammen mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Vermögenssteuer führt dies gerade bei Aktionären von Familiengesellschaften zu einer erheblichen steuerlichen Mehrbelastung.

Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Vermögensteuern von 1‰ auf 1,4‰ stellen wir Missverständnisse in der Kommunikation fest. Aus diesem Grunde kommt für die FDP nur eine lineare Erhöhung der Vermögensteuern ab 1 Mio. Franken auf die vorgeschlagenen 1,4‰ in Frage. Bis zur Grenze von 1 Mio. Franken soll die Belastung aus der Vermögenssteuer maximal 1,0‰ betragen.

Flankierende Massnahmen

Grundsätzlich begrüsst die FDP die meisten vorgeschlagenen Massnahmen wie die Milderung der Einkommenssteuern für kleine Einkommen sowie die Massnahmen im Sozialbereich, wie die Finanzierung von Familienergänzungsleistungen und Gutscheinen für familienergänzende Kinderbetreuung. Die Finanzierung der IT-Bildungsoffensive erachten wir als fraglich. Falls die Bundesvorlage die zusätzliche AHV-Finanzierung vorsieht, ist auf die IT-Bildungsoffensive zu verzichten, da die Firmen mit zusätzlichen Lohnprozenten in etwa im gleichen Umfang belastet werden. Weiter soll die Erhöhung der Familienzulage nur erfolgen, wenn das Bundesrecht verbindliche Vorgaben aufstellt.

Aus Sicht der FDP sollen grundsätzlich nur juristische Personen in die Finanzierung eingebunden werden, welche vom tieferen Gewinnsteuersatz im Kanton Solothurn profitieren und effektiv Steuern bezahlen. Zudem muss ein anderer Finanzierungsweg als die vorgeschlagenen Lohnprozente über die Familienausgleichskasse gefunden werden. Die Arbeitskosten sollen nicht weiter verteuert werden!

Zusammenfassend ist die Vorlage für die FDP eine Chance, den Kanton Solothurn im Unternehmenssteuerbereich gut zu positionieren, Steuersubstrat und Arbeitsplätze zu sichern und den Kanton auch längerfristig attraktiv für Unternehmen zu erhalten. Die FDP erachtet es als zwingend, dass die Finanzkraft des Kantons gestärkt und in einem weiteren Schritt auch die Steuerbelastung der natürlichen Personen gesenkt wird.