Also muss der Fokus jetzt auf dieser extrem wichtigen Vorlage bleiben. Wenn wir die SV 17 erfolgreich umgesetzt habe, kann sich der Kanton Solothurn anschliessend Gedanken machen, wie und wann eine Entlastung aller natürlichen Steuerzahler erfolgen kann. Die tiefen Einkommen werden mit der SV 17 in einem ersten Schritt schon entlastet. Mit der SV 17 gilt es die Voraussetzungen zu schaffen, dass die hochmobilen Statusgesellschaften ihren Sitz in der Schweiz und auch im Kanton Solothurn behalten. Mit dem angestrebten effektiven Gewinnsteuersatz von ca. 13% (abhängig vom konkreten Steuerfuss der jeweiligen Standortgemeinde), würde sich der Kanton Solothurn gerade noch in der ersten Hälfte aller Schweizer Kantone befinden. Von diesem neuen Gewinnsteuersatz profitieren alle erfolgreichen juristischen Personen im Kanton Solothurn mit einer sinkenden Steuerbelastung. Die bisher privilegierten Statusgesellschaften werden auch mit den ca. 13% immer noch deutlich mehr Steuern abliefern als dies bis anhin mit ihrem Sondersteuersatz der Fall war. Damit wird die hiesige Wirtschaft gestärkt, werden die ansässigen Statusgesellschaften den Kanton nicht verlassen sowie juristische Personen und produzierende Firmen sich neu im Kanton Solothurn niederlassen. Das wichtigste sind jedoch die damit verbundenen Arbeitsplätze. Gesicherte Arbeitsplätze und die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ermöglicht überhaupt erst die Voraussetzung, dass wir in Zukunft die Steuern für alle natürlichen Personen senken können.