Behördenversagen macht überflüssige Neuwahlen erforderlich

Wählerschaft und Steuerzahlende sind die Leidtragenden

Am 27. März 2018 wurden die Kandidierenden für die Amteibeamtenwahlen in der Amtei Solothurn-Lebern vom 10. Juni 2018 publiziert. Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn halten fest, dass ihre offiziellen und einzigen Kandidaten der bisherige Amtsrichter Markus Zubler (Flumenthal) und die bisherige Ersatzrichterin Eva Weingart (Langendorf) sind. Für die FDP ist es mehr als stossend, dass diese Ersatzwahlen auf eine Verkettung von mangelnder Kommunikation, unterschiedlicher Rechtsauffassung und unbefriedigender Rechtsgrundlage zurückzuführen sind.

Mangelnde Kommunikation stand am Ursprung

Bereits Ende August 2016 stellte die GAV-Kommission (GAVKO) fest, dass die Altersgrenze für nebenamtlich für den Kanton tätige Funktionäre nicht anwendbar ist. Amtsrichterinnen und -richter sowie Ersatzamtsrichterinnen und -richter sind demnach seit diesem Zeitpunkt über das Erreichen des 65. Altersjahrs hinaus wählbar. Der Gerichtsverwaltungskommission (GVK) wurde die Abkehr von dieser jahrelangen Praxis erst Ende Dezember 2017 zur Kenntnis gebracht. Die für die Legislaturperiode 2017 bis 2021 gewählten Amteibeamten, die in dieser Zeit das 65. Altersjahr erreichen, wurden aus diesem Grund nur mit einer Wahldauer bis zum Erreichen des 65. Altersjahrs publiziert. Diese Publikation war dementsprechend falsch.

Erneute Publikation statt Neuwahlen

Aus Sicht der FDP hätte es nach Aufdecken dieses Fehlers eine einfache und unbürokratische Lösung gegeben: Die falsch publizierte Amtsdauer hätte korrigiert werden können mit einer erneuten Publikation der Amtsdauer bis zum Ende der regulären Legislatur. Die Stimmberechtigten konnten zum Zeitpunkt der Wahl im letzten Jahr nicht davon ausgehen, dass die gewählten Amteibeamten nur bis zum 65. Altersjahr gewählt werden können. Eine solche Einschränkung ging aus den Wahlunterlagen nicht hervor. Hierzu gehen aber die juristischen Meinungen auseinander: Dieser Weg, der für die Wählerschaft, die Parteien und die Steuerzahlenden optimal gewesen wäre, wurde von den staatlichen Behörden als unmöglich angesehen. Es wurden deshalb Ersatzwahlen einberufen, die aus Sicht der FDP teuer und unnötig sind. Die ersten Neuwahlen finden am 10. Juni 2018 in der Amtei Solothurn-Lebern statt, da die bisherige Ersatzrichterin Eva Weingart mit Zusatz „gewählt bis 31.07.18“ und der bisherige Amtsrichter Markus Zubler mit Zusatz „gewählt bis 31.03.18“ publiziert wurden. Von der Publikation am 2. März bis zum Einreichen der Anmeldeunterlagen am 26. März wurden gerade einmal 24 Tage zur Vorbereitung gewährt! Die FDP bedauert zudem, dass nicht vorgängig das Gespräch mit den Parteien gesucht wurde, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Ehemaliger Amtsrichter tritt als wilder Kandidat an

Der frühere Amtsrichter Rolf Hofer (Feldbrunnen) hat aufgrund der geänderten Praxis die FDP informiert, dass er nochmals gewillt sei, als Amtsrichter zu kandidieren. Er war per 2017 nach 25 Jahren Tätigkeit am Amtsgericht aufgrund der (unzulässigen) Altersbeschränkung zurückgetreten. Ebenso hielt der bisherige Amtsrichter Markus Zubler an einer Wiederkandidatur fest. Die FDP Amtei Solothurn-Lebern hatte Verständnis für die Argumentation beider Kandidaten und rief deshalb innert Wochenfrist eine Nominationsversammlung ein. Diese fand am 19. März 2018 in Solothurn statt. Die Delegierten entschieden einstimmig, nur eine FDP-Kandidatur einzureichen. Mit einem deutlichen Ergebnis von 15 zu 3 Stimmen wurde Markus Zubler zum offiziellen Kandidaten der FDP.Die Liberalen Solothurn-Lebern gewählt.

Die FDP nimmt zur Kenntnis, dass der ehemalige Amtsrichter und nicht nominierte Rolf Hofer weiterhin an seiner Kandidatur festhält und eine solche auch eingereicht hat. Die FDP akzeptiert diesen Entscheid und bringt ein gewisses Verständnis auf, da sich Rolf Hofer als Opfer dieser Vorgänge sieht. Unverständlich ist jedoch, dass es dem „wilden“ Kandidaten ermöglicht wird, unter der Bezeichnung „FDP“ zu kandidieren. Er ist weder von der Partei offiziell nominiert worden, noch ist er Mitglied einer FDP-Ortspartei. Es ist eine unbefriedigende Situation, wenn es zulässig ist, dass Personen namens einer Partei, der sie nicht angehören, für ein Amt kandidieren können.

FDP unterstützt Markus Zubler

Im Juni 2018 treten nun drei Kandidaten zur Wahl an: ein offizieller FDP-Kandidat, eine „wilde“ Kandidatur und ein offizieller Kandidat der SVP. Vor diesem Hintergrund ist es zentral, dass die freisinnigen Wählerinnen und Wähler geschlossen Markus Zubler (FDP) unterstützen. Nicht zuletzt ist es seinen hartnäckigen Recherchen zu verdanken, dass die Unzulässigkeit der Altersbeschränkung überhaupt aufgedeckt worden ist. Dem ehemaligen Amtsrichter Rolf Hofer dankt die FDP für 25 Jahre erfolgreiche und pflichtbewusste Tätigkeit am Amtsgericht Solothurn-Lebern.