Finanzierung der Infrastruktur muss sichergestellt werden

Solothurn, 29. September 2016

Medienmitteilung

 

Finanzierung der Infrastruktur muss sichergestellt werden

FDP will für alle Anspruchsgruppen akzeptable Lösungen finden


Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn schliessen sich der Haltung des Regierungsrats an, wonach das Strassengesetz revidiert werden muss. Der befristete Zuschlag auf der Motorfahrzeugsteuer zur Finanzierung der Umfahrungen Solothurn und Olten ist aus Sicht der Freisinnigen wie geplant und versprochen wieder abzuschaffen. Um den Ausbau und Unterhalt der Strasseninfrastruktur nach den Bedürfnissen von Bevölkerung und Wirtschaft sicherzustellen, ist ein ausgewogenes Paket gefordert, dass möglichst allen Anspruchsgruppen gerecht wird.

 

 

 

Im Jahr 2022 läuft der befristete Zuschlag auf der Motorfahrzeugsteuer aus, welcher zur Finanzierung der Grossprojekte “Westumfahrung Solothurn” und “Entlastung Region Olten” eingeführt worden war. Ohne eine Änderung am bestehenden Strassengesetz zeichnet sich ab, dass die anstehenden Projekte mit der heutigen Speisung des Strassenbaufonds nicht mehr finanzierbar sein werden. Zudem sind Fonds-Lösungen aus finanzpolitischer Sicht grundsätzlich nicht erwünscht. Die FDP ist deshalb einverstanden, dass eine Revision des Strassengesetzes notwendig ist.

 

Der vorliegende Revisionsentwurf enthält jedoch mehrere heisse Eisen. Werden diese falsch angepackt, befürchtet die FDP einen Absturz des ganzen Gesetzes. Wir stehen deshalb für eine ausgewogene Vorlage ein, welche für alle Anspruchsgruppen akzeptable Lösungen beinhaltet. So befürwortet die FDP einen massvollen Infrastrukturausbau, welcher die Bedürfnisse von Wirtschaft und Bevölkerung abdeckt. Die Finanzierung wichtiger Projekte wie der Entlastung Klus oder der Anbindung von Dornach an die H18 darf nicht gefährdet werden. Der Umwidmung von Bussenerträgen zugunsten der Strassenfinanzierung stimmen wir zu, lehnen jedoch eine Kompensation beispielsweise durch die Plafonierung des Pendlerabzugs klar ab.

 

Wichtig erscheint uns, dass längerfristig eine Entflechtung der Strassenfinanzierung zwischen Kanton und Gemeinden erfolgt. Kantonsstrassen bezahlt der Kanton – Gemeindestrassen bezahlen die Gemeinden. Die FDP fordert als ersten Schritt eine Entlastung der Gemeinden vom baulichen Unterhalt der Kantonsstrassen. Eine Regionalisierung der Gemeindebeiträge erachten wir als theoretisch wünschbar, aber praktisch nicht umsetzbar. Wenn längerfristig die Gemeinden keine Beiträge mehr an die Kantonsstrassen leisten müssen, erübrigt sich diese Frage.

Gegenwärtig ist eine solche Systemänderung aufgrund der fehlenden Kompensation nicht möglich.

 

Dass die Finanzierung der Velowege ins Strassengesetz aufgenommen wird, kann die FDP im Grundsatz befürworten. Jedoch warnen wir ausdrücklich vor einem übermässigen Bau von Velowegen und vor Luxuslösungen. Durch Effizienzsteigerungen und durch die Beschränkung auf das funktionell Notwendige im Bau von Strassen und Velowegen sehen wir durchaus Einsparungsmöglichkeiten, die es dringend zu nutzen gilt.

 

Kontakt:
Dr. Jürg Liechti, Präsident Arbeitsgruppe Umwelt, Bau, Verkehr, Tel. 079 407 83 53

Christian Scheuermeyer, Parteipräsident, Tel. 076 347 43 47