Ja zum Ruhetagsgesetz

Am 18. Mai JA zum neuen Gesetz über die öffentlichen Ruhetage

Die freisinnigen Delegierten haben am 23. April in Solothurn mit 104:7 Stimmen eine klare JA-Empfehlung für die Volksabstimmung vom 18. Mai abgegeben.

 

1. Um was geht es:

  1. Die Modernisierung des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage aus dem Jahr 1964 ist dringend notwendig. Insbesondere handelt es sich bei den Aktualisierungen um Anpassungen an das übergeordnete Bundesrecht oder den Verzicht auf Vorschriften, die nicht mehr aktuell sind. Das Gesetz enthält keine Auflistung mehr von Verboten, sondern untersagt Tätigkeiten, die die öffentliche Ruhe am jeweiligen Ruhetag stören und listet die Ruhetage explizit auf. Als Ruhetage gelten die Sonntage sowie die zusätzlich bezeichneten Feiertage und hohen Feiertage.
  2. Als normale Feiertage gelten: Neujahr, Auffahrt, 1. Mai ab 12.00 Uhr, Eidgenössischer Bettag (neu), sowie - mit Ausnahme Bezirk Bucheggberg - Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen.
  3. Die hohen Feiertage sind: Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Weihnachten
  4. An hohen Feiertagen explizit verboten sind:
    • Schiessübungen
    • Sportveranstaltungen
    • Öffentliche Veranstaltungen und Umzüge
    • Sportfliegerei
  5. Bei einer Annahme des Gesetzes wäre der Bettag neu von diesen vier Verboten ausgeklammert und mit den normalen Feiertagen gleich gestellt.

2. Argumente

Die Gesetzesänderung ist eine massvolle und sinnvolle Liberalisierung

Im Vergleich zur heutigen Ruhetagsordnung werden diverse Verbote für sämtliche hohen Feiertage aufgehoben: Das Verbot von Schaustellungen, Variétévorstellungen und Tanzveranstaltungen an hohen Feiertagen sowie das Verbot von Theater-, Kinovorstellungen und Konzerten unterhaltenden Charakters an hohen Feiertagen wird aufgehoben. Diese Verbote sind heute nicht mehr zeitgemäss und sind zudem in der Praxis schwer zu vollziehen.

 

Der Bettag bleibt als Feiertag bestehen

Der Bettag wird mit dem neuen Gesetz den „normalen" Feiertagen wie Allerheiligen oder Fronleichnam gleich gesetzt. Der Bettag hat immer noch seine Berechtigung, er wird aber anders genutzt, nämlich vorwiegend als Familientag und für Aktivitäten in der Natur. Das Festhalten am Bettag als hoher Feiertag ist somit eine überholte Tradition. Als Tag zur Besinnung auf Schweizerische Grundwerte reicht ein normaler Feiertag vollkommen aus. Damit unterliegt er weiterhin den Restriktionen, die für Ruhetage gelten.

 

Der Bettag als normaler Feiertag trägt den Lebensgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung und entspricht einem echten Bedürfnis

Ein Grossteil der Bevölkerung kennt die eigentliche Bedeutung des Buss- und Bettags nicht mehr und lebt diesen Tag auch nicht speziell. Sie fühlt sich aber sehr wohl eingeschränkt in ihrem Leben, wenn Veranstaltungen verboten sind.

 

Der Staat soll nicht einen Tag der Besinnung verordnen

Nicht die staatliche Anordnung ist es, die den dritten Sonntag im September zu einem besonderen Tag macht. Die Bevölkerung selber ist es, die mit ihrem Verhalten darüber entscheidet, ob der Bettag einfach einer von 52 Sonntagen des Jahres sein soll oder ob man ihm eine spezielle, persönliche Bedeutung zumisst. Der Staat kann Besinnlichkeit nicht vorschreiben. Die Bevölkerung kann nicht gezwungen werden, die Festtage sinngemäss zu leben. Dies widerspricht dem liberalen Gedanken und der Idee, wozu es Gesetze überhaupt braucht. Die Lebensgewohnheiten durch Verbote zu werten, ist deshalb falsch. Der Bettag wird in breiten Bevölkerungsteilen höchstens als normaler, wichtiger Feiertag gelebt.

 

Der Bettagstourismus wird eingeschränkt

Die umliegenden Kantone Aargau, Baselland und Baselstadt haben den Bettag als Feiertag festgelegt. Wenn der Kanton Solothurn nachzieht, wird an diesem Tag auch nicht über die Grenzen des Kantons gepilgert, um an Sportveranstaltungen teilzunehmen oder um eine Gewerbeausstellung zu besuchen.

 

Der Bettag bleibt ein Tag der Ruhe und Besinnung

Für alle, die den Bettag weiterhin so leben wollen, soll die Ruhe und die Besinnung nicht gestört werden. Es ist aber nicht verwerflich, wenn nach der Feier, nach der Zeit der Ruhe, mit den Kindern ein Fussballspiel oder eine Zirkusvorstellung besucht werden kann, wenn ein Besuch im Hallenbad oder auf der Kunsteisbahn gemacht werden kann. Spiritualität oder Ablenkung vom gestressten Alltag findet man auch beim Geniessen eines schönen Konzerts, beim Sport, beim Bewegen im Was-ser, beim Tanzen, beim Zusammensein mit Freunden. Heute ist das sehr individuell und widerspiegelt, wie unsere Gesellschaft lebt und wie sie sich verändert hat. Wenn die starren Bestimmungen des Bettags gelockert werden, geschieht dies nicht nur wegen der HESO.

 

Die erneute Abstimmung über den Bettag ist keine Zwängerei

Im revidierten Ruhetagsgesetz geht es mehr als nur um den Bettag. Die Aufhebung des Verbots von Musik- und Tanzveranstaltungen an hohen Feiertagen ist beispielsweise eine inhaltliche Modernisierung des fünfzig Jahre alten Gesetzes. 2004 wurde lediglich über eine Streichung des Bettags aus den hohen Feiertagen abgestimmt, welche vom Stimmvolk tatsächlich wuchtig verworfen wurde. Aus diesem Abstimmungsergebnis wurden die Lehren gezogen und es wird respektiert. Der Bettag wird im neuen Gesetz deshalb weiterhin als Feiertag aufgeführt.

 

Die FDP empfiehlt Ihnen deshalb:

 

JA zum Bettag als Feiertag
JA zum modernen und liberalen Ruhetagsgesetz