Kritik am neuen Planungsausgleichgesetz

Solothurn, 30. März 2015

Medienmitteilung

 

Kritik am neuen Planungsausgleichgesetz

FDP fordert Schaffung eines kantonalen Ausgleichsfonds


 Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn begrüssen, dass das Bau- und Justizdepartement ein kantonales Planungsausgleichsgesetz erarbeitet hat. Ein solches ist nach der Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes Voraussetzung dafür, dass sich die Raumplanung im Kanton Solothurn überhaupt weiterentwickeln kann. Die Freisinnigen sind jedoch dezidiert der Auffassung, dass mit dem Gesetz lediglich der Ausgleich von Mehr- und Minderwerten vorgenommen wird und keine fiskalischen Zwecke verfolgt werden dürfen. Dieses Ziel kann jedoch nur mittels eines kantonalen Ausgleichsfonds erreicht werden. Mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung muss das Gesetz aus freisinniger Sicht als Fehlkonstruktion bewertet werden.

 

Der vom Bau- und Justizdepartement vorgelegte Entwurf zum Gesetz über den Ausgleich raumplanungsbedingter Vor- und Nachteile sieht vor, dass die Einnahmen durch die Abschöpfungen nur den Gemeinden zufliessen. Der Verwendungszweck dieser Gelder ist viel zu vage umschrieben und unter diesen Umständen als verkappte Steuer zu taxieren. Eine solche lehnt die FDP ab. Wir verlangen, dass mit dem neuen Gesetz lediglich der Ausgleich der Mehr- und Minderwerte vorgenommen wird, die den Grundbesitzern aufgrund von planerischen Änderungen entstehen. Würde das Gesetz in der jetzigen Form in Kraft gesetzt, kämen auf der einen Seite Gemeinden mit einem überwiegenden Bedarf an Einzonungen in den Genuss grosszügiger Entschädigungen, welche sie gar nicht benötigen und stattdessen in allgemeine Projekte fliessen lassen könnten. Auf der anderen Seite müssten Gemeinden mit einem überwiegenden Bedarf an Auszonungen Grundeigentümer entschädigen, ohne über die dafür nötigen finanziellen Ressourcen zu verfügen. Ein kommunaler Vollzug müsste deshalb auch einen Ausgleich zwischen den Gemeinden beinhalten, was aber in der jetzigen Vorlage ausgeklammert bleibt. Die FDP vertritt deshalb die Haltung, dass es sinnvoller wäre, einen kantonalen Ausgleichsfonds zu schaffen. Zwar würde damit die kantonale Verwaltung mit einer Zusatzaufgabe belastet. Die vorgeschlagene Alternative, in jeder Gemeinde ein neues Reglement zu schaffen und die Aufgabe auf alle Gemeinden zu dezentralisieren, ist aber viel schlimmer und schafft in der Summe weit höheren Aufwand.

 

In anderen Aspekten können wir dem Gesetzesentwurf zustimmen. So sehen wir es als zweckmässig an, dass die Mehrwertabschöpfung in erster Linie bei der erstmaligen Einzonung (Übergang von der Landwirtschaftszone zu einer Bauzone) gemacht werden soll. Bei Umzonungen soll aber nur dann eine Abschöpfung erfolgen, wenn die neue Zone eine massive Werterhöhung nach sich zieht. Keine Abschöpfung soll dort erfolgen, wo z.B. durch eine Erhöhung der Ausnützungsziffer oder Vereinfachung der Bauvorschriften eine effizientere Nutzung von bereits überbautem Land ermöglicht wird. Würde in solchen Fällen eine Abschöpfung erfolgen, wäre dies kontraproduktiv, weil dadurch eine bessere Nutzung von bereits überbautem Land erschwert würde.

 

Auch die Berechnung der Wertdifferenzen und der gewählte Abgabesatz von 20 Prozent sind nach unserer Auffassung korrekt. Da keine Prognose über den Bedarf an Entschädigungszahlungen und den Ertrag aus Mehrwertabschöpfungen besteht, hat sich der Satz an der unteren Grenze des rechtlich Zulässigen zu orientieren. Über einen längeren Zeitraum gesehen, sollte sich der Abgabesatz jedoch derart einpendeln, dass sich Einnahmen und Ausgaben in etwa die Waage halten.

 

Kontakt:

Christian Scheuermeyer, Parteipräsident, Tel. 076 347 43 47
Dr. Jürg Liechti, Präsident FDP-Arbeitsgruppe Umwelt, Bau & Verkehr, Tel. 079 407 83 53