Planungsausgleich geht in richtige Richtung

FDP im Grundsatz zufrieden – Mängel sind aber noch vorhanden

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn sind mit dem vom Regierungsrat präsentierten Entwurf des Planungsausgleichsgesetzes zufrieden. In der Vernehmlassung hatten die Freisinnigen die Schaffung eines kantonalen Ausgleichsfonds gefordert. Diesem Ansinnen ist das Bau- und Justizdepartement nachgekommen. Trotzdem verbleiben noch Mängel. Die Mehrwertabschöpfung könnte sich nach wie vor als neue Steuer entpuppen.

Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn danken dem Regierungsrat, dass er mit der Erarbeitung des Planungsausgleichsgesetzes nun vorwärts macht. Der Erlass eines solchen Gesetzes ist aufgrund des angenommenen Raumplanungsgesetzes notwendig geworden. Die Regelung des materiellen Ausgleichs der Vor- und Nachteile infolge von künftigen Ein- und Auszonungen ist Bedingung, wenn der Kanton Solothurn nicht ab 2019 mit einem Einzonungsmoratorium belegt werden will.

 

Im Rahmen der Vernehmlassung hatten die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn bemängelt, dass der finanzielle Ausgleich der Mehr- und Minderwerte in den Gemeinden ohne kantonalen Ausgleichsfonds nicht funktionieren könne. Diesen zentralen Bestandteil hat der Regierungsrat in die Vorlage aufgenommen. Er zeigt im Weiteren die Finanzströme auf, die der Mehrwertabschöpfung von 20 Prozent zu Grunde liegen. Dieser vom Bundesrecht vorgeschriebene minimale Abschöpfungssatz ist aus unserer Sicht korrekt und realistisch gewählt.

Im Weiteren hatten wir jedoch gefordert, dass auf Basis des PAG keine Einnahmen einem fiskalischen Zweck dienen dürfen. Diesem Ansinnen ist der Regierungsrat nur halbherzig entgegengekommen. Zwar soll gemäss §12 die Finanzierung der Entschädigungen aus materiellen Enteignungen priorisiert werden. Dennoch sollen andere Verwendungszwecke weiterhin gesetzlich möglich sein. Damit bleibt die Gefahr bestehen, dass sich die Mehrwertabschöpfung zu einer neuen Steuer verkommen könnte.

 

Skeptisch beurteilt die FDP die Tatsache, dass die Einwohnergemeinden selber Ausgleichsregelungen zu formulieren haben. Dies verursacht bei jenen einerseits einen grossen bürokratischen Aufwand. Andererseits ist es durchaus sinnvoll, im Hoheitsbereich der kommunalen Planungsbehörden gemeindespezifisch Einfluss zu nehmen. Da die Gemeindeversammlungen abschliessend über neue Reglemente zu bestimmen haben, scheint aber eine genügend grosse Hürde eingebaut zu sein, um zusätzliche Abgaben zu verhindern.

 

Gespannt warten die FDP.Die Liberalen nun auf den kantonalen Richtplan, der bezüglich Umsetzung des neuen Raumplanungsgesetzes die mit Abstand grösste Herausforderung sein wird.

 

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