Steuerdatenscanning

Solothurn, 21. Januar 2016

Medienmitteilung

 

Gewährleistung des Datenschutzes bei Steuerdaten und Einhaltung von Submissionsrichtlinien sind zentral

FDP schliesst sich Beurteilung der GPK zum Steuerdatenscanning an


Die FDP.Die Liberalen Kanton Solothurn haben von den Ergebnissen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hinsichtlich der Untersuchung zum Steuerdatenscanning Kenntnis genommen. Die FDP erwartet vom Regierungsrat, dass den Empfehlungen der GPK Folge geleistet wird. Aus den Fehlern der Vergangenheit sind die entsprechenden Lehren zu ziehen und die Abläufe in der Verwaltung zu korrigieren. Diese Massnahmen hat die Solothurner Regierung erfreulicherweise bereits in Aussicht gestellt. Für die FDP ist entscheidend, dass dem Datenschutz bei ausgelagerten Daten der höchste Stellenwert beigemessen wird. Ebenso müssen die Submissionsrichtlinien zwingend eingehalten werden. Dass alt Regierungsrat Christian Wanner die politische Verantwortung für die entstandenen Nachlässigkeiten übernimmt, wird von der FDP begrüsst. Es ist aber auch festzuhalten, dass für den Kanton kein finanzieller Schaden nachzuweisen ist und weder strafrechtliche noch disziplinarrechtliche Verstösse begangen wurden.

 

Das heute veröffentlichte Expertengutachten sowie den Bericht des GPK-Ausschusses zum Fall Steuerdatenscanning/Auftragsvergaben nimmt die FDP zur Kenntnis und schliesst sich deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen an. Die Ergebnisse der GPK-Untersuchung sind fundiert und zeigen, dass eine detaillierte und umfassende Analyse vorgenommen wurde.

 

Wichtig ist für die FDP, dass dem Datenschutz im Bereich Steuern der höchste Stellenwert beigemessen wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Schweizer Steuersystem auch in Zukunft Erfolg hat: Steuerpflichtige müssen das absolute Vertrauen haben, dass ihre Unterlagen mit der gebotenen Sorgfalt behandelt werden. Zudem müssen die Vorgaben des Submissionsgesetzes zwingend eingehalten werden. Hier scheint eine verstärkte Sensibilisierung bereits eingesetzt zu haben; die Aus- und Weiterbildung in diesem Bereich muss aber verstärkt werden. Bei Vergabeentscheiden ist für alle wesentlichen Punkte das Vier-Augen-Prinzip sicherzustellen. Verträge sind schliesslich umfassender und präziser abzuschliessen.

 

Die FDP hat bereits in der Debatte über eine Interpellation im Jahre 2007 das Steueraktenscanning kritisch betrachtet und Vorbehalte an der heutigen Lösung angebracht. Da der heutige Vertrag weitergeführt wird, sind Nachbesserungen zwingend notwendig. Ein sofortiger Ausstieg ist gemäss Experten aber nicht notwendig, wodurch auch keine Kosten für eine Ersatzlösung entstehen. Die Ablösung der IT-Lösung kann somit planmässig fortgesetzt werden.

 

Bei den Submissionsverfahren herrscht in der Verwaltung offenbar Handlungsbedarf. Mit dem verlangten Reporting im Geschäftsbericht erhält der Kantonsrat künftig wichtige Indikatoren, um Fehler bei Vergabeverfahren entdecken zu können. Befremdend ist die Situation, dass die untersuchten Regierungsratsbeschlüsse (RRB’s) nicht alle relevanten Faktoren für die damaligen Entscheide wiedergeben. Die Rechtfertigung für das freihändige Vergabeverfahren bot offenbar der hohe Zeitdruck im Hinblick auf das Inkrafttreten des NFA. Diese Begründung wurde aber nirgendwo schriftlich festgehalten. RRB’s müssen deshalb zwingend die Entscheidungsgrundlagen benennen, damit sie auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar sind.

 

Alt-Regierungsrat Christian Wanner hat im Rahmen der Anhörung durch den Ausschuss der GPK klar und vorbehaltlos die politische Verantwortung übernommen, was die FDP sehr begrüsst. Er steht zu den Fehlern, die unter seiner Führung des Departements passiert sind. Wichtig ist nun, dass der jetzige Regierungsrat die Konsequenzen aus den Fehlern zieht und die Organisation und die Abläufe innerhalb der Departemente angepasst werden. Wichtig ist aber auch die Feststellung der GPK, dass nach ihrer Beurteilung weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich relevante Tatbestände vorliegen und dass aufgrund der Verfahrensfehler beim Kanton kein finanzieller Schaden entstanden ist.

 

Die FDP zeigt sich sehr erfreut, dass der Regierungsrat alle Empfehlungen zu weiteren Verbesserungen im Vergabewesen nach den Vorgaben des GPK-Berichtes umgehend umsetzen will. Ebenso anerkennt die Regierung, dass Fehler gemacht wurden. Die Verwaltung hat darum seit geraumer Zeit schon etliche Massnahmen für ein verbessertes Submissionswesen eingeführt, was durchaus zu würdigen ist.

 

Kontakt:

Christian Scheuermeyer, Parteipräsident, Tel. 076 347 43 47

Peter Hodel, Fraktionspräsident, Tel. 079 302 92 44