Sessionsbericht Januar 2018

Hitzige Energiediskussion

In der Kürze liegt die Würze. So begrüsste uns der neue Kantonsratspräsident Urs Ackermann (CVP, Balsthal). Lange hielt man sich aber im Rat nicht an dieses Motto. Zwei sehr gewichtige Traktanden prägten die zweitägige Januarsession: die Revision des Energiegesetzes und das Planungsausgleichgesetz. Für einmal wurde nicht nur bei Interpellationen lange diskutiert, sondern bei wichtigen Gesetzen, welche eine definitive Stellungnahme des Kantonsrates benötigen. Zumindest bei einer Vorlage ist dies gelungen, bei der anderen kann nun das Volk entscheiden.

Teilrevision des Energiegesetzes

Zufälle gibt es immer wieder: Bei meinem letzten Sessionskommentar im Juli 2014 durfte ich über das Verbot von Elektroheizungen berichten. Und nun geht es wieder um eine Teilrevision des Energiegesetzes. Doch diese Debatte lässt sich kaum mit der damaligen vergleichen. Wortmeldungen reihten sich stundenlang aneinander. Manchmal sachliche, manchmal emotionale und teilweise sogar zum Kopfschütteln gemachte Äusserungen wechselten sich ab. In der Eintretensdebatte stellte Mark Winkler als Fraktionssprecher der FDP.Die Liberalen klar, dass eine Mehrheit auf Rückweisung des Geschäfts plädieren werde. Keiner beim Mitwirkungsverfahren von uns gemachter Vorschlag wurde akzeptiert und auch nur teilweise im Gesetz berücksichtigt. Es besteht überhaupt keine Notwendigkeit das Energiegesetz nach 2014 bereits wieder zu revidieren. Zumal man schon an der Revision der MuKEn (Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich) 2025 arbeitet. Auch lässt das vorliegende Gesetz viele Massnahmen offen, welche dann in der Verordnung durch den Regierungsrat geregelt werden können. Die Nichteintretens-, beziehungsweise Rückweisungsanträge fanden aber im Rat keine Mehrheit. Aus dem Resultat von 54 zu 41 Stimmen gegen eine Rückweisung liess sich doch schon das Resultat der Schlussabstimmung erahnen. Seitens der SP und der Grünen Partei wurde uns mehrmals vorgeworfen, dass wir den Volkswillen gemäss der Abstimmung zur Energiestrategie 2050 nicht akzeptieren oder nicht umsetzen wollen. Die FDP.Die Liberalen verwehren sich nicht der Energiediskussion, doch für kostentreibende Vorschriften bieten wir keine Hand.

Änderungsanträge chancenlos

Nach der Ablehnung des Rückweisungsantrages hatte die FDP-Fraktion drei Anträge zur Teilrevision des Energiegesetzes vorbereitet. Der erste Antrag verlangte die Streichung der Bestimmung, dass bei neuen Bauten ein Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugt werden muss. Bereits die Regelung in der MuKen 2025 geht in eine entgegengesetzte Richtung. Der Antrag wurde vom Rat jedoch im gleichen Verhältnis wie der Rückweisungsantrag abgelehnt. Als zweiter Antrag wollten wir die Sanierungspflicht für Elektrowassererwärmer abschaffen. Diese Massnahme würde zu einer nur geringen Reduktion des Energieverbrauchs führen. Aber Kosten und Nutzen würden in keinem Verhältnis stehen. Der Rat lehnte auch diesen Antrag ab. Um weiteren Belastungen für Hauseigentümer und Mieter vorzubeugen, stellte die Freisinnigen schliesslich den Antrag, dass Wärmeanlagen durch eine neue, gleichartige Anlage ersetzt werden dürfen. Dies ist gemäss dem jetzigen Gesetzesvorschlag teilweise nicht möglich und kann in der Verordnung beliebig mit zusätzlichen Auflagen und Lösungen geregelt werden. Doch auch von diesem Vorschlag wollte der Rat nichts wissen.

Volk hat letztes Wort

Beinahe als absurd kann man den Antrag der CVP/EVP/glp/BDP bezeichnen. Dass eine Etappierung beim Ersatz der Wärmeerzeugungsanlagen möglich ist, kann als positiv bezeichnet werden. Aber die Mittefraktion verlangte, dass das nachträgliche Einreichen eines Baugesuches möglich ist und sogar im Gesetz festgehalten wird. Gegen diese Gesetzesanpassung haben wir uns gewehrt, doch das Band zwischen der CVP, der SP und den Grünen konnte nicht durchtrennt werden. Somit war das Resultat der Schlussabstimmung ziemlich vorhersehbar. 56 Ja zu 41 Nein. Da das Gesetz somit keine Zweidrittelsmehrheit fand, welche das revidierte Energiegesetz unterstützte, wird das Solothurner Volk über die definitive Umsetzung entscheiden. Eine spannende Abstimmung für den 10. Juni 2018 ist absehbar.

Planungsausgleichsgesetz

Wiederum viel Diskussionsbedarf bestand bei der Beratung zum Gesetz über den Ausgleich raumplanerischer Vor- und Nachteile (Planungsausgleichsgesetz, PAG). Durch die Annahme der Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung musste der Regierungsrat ein neues Gesetz für die Umsetzung erarbeiten. Der wichtigste Punkt im neuen Gesetz ist die Regelung des finanziellen Ausgleichs zwischen Gemeinden, welche Baugebietsauszonungen vornehmen müssen und Gemeinden, welche Einzonungen vornehmen dürfen. Während diese Paragraphen kaum zu Diskussionen Anlass gaben, musste auch der erheblich erklärte Auftrag von Daniel Urech (Grüne) umgesetzt werden. Die Gemeinden sollen nämlich ebenfalls Möglichkeiten zur Abschöpfung von Planungsmehrwerten erhalten.

Markus Spielmann mit Erfolg

Von der Finanzkommission wurden einige Anträge eingereicht. War man von der vorausgehenden Debatte über das Energiegesetz schon etwas sprechmüde oder waren alle Anträge so klar? Ohne grosse Diskussionen wurden die Anträge der Finanzkommission genehmigt. Also blieb noch der Antrag von Markus Spielmann (FDP.Die Liberalen) zu diskutieren. Er wollte, dass ein Paragraph gestrichen werden soll, welcher den Gemeinden die Möglichkeit gibt, Abgaben bei Auf- und Umzonungen in einem Reglement vorzusehen. Der Grund war nicht, dass er gegen eine solche Abgabe ist, sondern weil diese Möglichkeit schon in einem weiteren Paragraphen geregelt wird. Nach doch intensiven Diskussionen mit Pro- und Kontra-Meinungen kam am Schluss Regierungsrat Roland Fürst zu Wort: «Ich glaube Markus Spielmann hat Recht.» Im Saal war es für einen Moment still und die Diskussionen über den Antrag verstummten. Die Ratsmitglieder stimmten dem Antrag grossmehrheitlich zu. Nach der zweistündigen angeregten Diskussion über einzelne Paragraphen im Planungsausgleichsgesetz gelangten wir zur Schlussabstimmung. Das Gesetz wurde mit 97 zu 0 Stimmen verabschiedet; wohl ein Ergebnis, welches so nicht zu erwarten war.

Die Saalstrasse kann saniert werden

Nach dem ersten bereits erstellten Teilstück der Hauptstrasse zwischen Kienberg und Obererlinsbach soll nun die nächste Etappe folgen. Der Rat musste über einen Kredit von 9,5 Mio Franken befinden. Eigentlich eine logische Folgerung, weil nur die Sanierung inklusive Verbreiterung, gemäss dem bereits ausgeführten Standard Sinn macht. Dieser Meinung war aber die grüne Fraktion nicht. Sie stellte einen Antrag auf Rückweisung des Geschäftes. Als Gründe für diesen Antrag wurden die vorgesehene Verbreiterung und die unklaren Kosten für die gesamte Sanierung angegeben. Die Grünen hatten es aber verpasst, während der Vernehmlassung und der Auflage des Projektes Einwände geltend zu machen. Da die erste Etappe bereits saniert wurde, muss dieser Standard weiter angewendet werden. Dies sahen die Ratsmitglieder ebenfalls so und lehnten den Antrag der Grünen ab. Der Beschlussesentwurf wurde mit 83 Ja, 7 Nein und 5 Enthaltungen genehmigt.

Wenig Zeit für weitere Geschäfte

Während diesen beinahe unerschöpflichen Diskussionen reichte die Zeit nur noch für die Behandlung von vier Interpellationen. Unter diesen fand sich auch eine von Christian Scheuermeyer (FDP.Die Liberalen, Deitingen) über die Kosten-Nutzen-Rechnung beim geplanten Ausreisezentrum in Flumenthal/Deitingen. Der Interpellant zeigte sich nicht sehr erfreut über die Antworten und konnte damit nur teilweise zufrieden sein. Ferner rückte André Wyss (EVP, Rohr) anstelle von René Steiner (EVP, Olten) in den Kantonsrat nach und ersetzt diesen in der Finanzkommission. Neun Aufträge und vier Interpellationen warten zudem auf uns in den nächsten Sessionen.

Neue FDP-Vorstösse

Auftrag interfraktionell, Erstunterzeichnerin Anita Panzer (Feldbrunnen): Schaffung eines Expertensystems/Newsletters für Gesetze und weitere Erlasse

Es soll eine Publikationsplattform geschaffen werden, die auf die individuellen Bedürfnisse und relevanten Themenbereiche eingegrenzt werden kann.

Auftrag Anita Panzer (Feldbrunnen): Schulgeld für auswärtige Schulbesuche einzelner Schülerinnen und Schülern in besonderen Situationen

Der Regierungsrat soll als Entgelt für die beschulenden Gemeinden im Fall von in besonderen Situationen angeordneten, externen Schulbesuchen den RSA-Tarif verfügen.

Auftrag Markus Spielmann (Starrkirch-Wil): Überprüfung und Anpassung der Anwaltsaufsicht

Um die Effizienz und Unabhängigkeit zu stärken, soll die Anwaltskammer des Kantons Solothurn reorganisiert werden.