Sessionskommentar Juni 2015

Finanzen und Steuern standen im Mittelpunkt

Vor der „politischen Sommerpause“ behandelte der Kantonsrat an den zwei Juni-Sessionstagen insbesondere Finanz- und Steuerfragen. Auch die Wahl eines neuen Staatsanwaltes stand auf der Tagesordnung. Der Kantonsrat wählte Ronny Rickli als neuen Staatsanwalt für den Standort Olten als Ersatz für Lukas Büttiker.

Teilrevision des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern

Nachdem der Kantonsrat dieses Geschäft in der Mai-Session an den Regierungsrat zurückgewiesen hatte, stand die Teilrevision bereits wieder auf der Traktandenliste. Die neue Vorlage beinhaltete vor allem bundesrechtliche Vorgaben, dies es umzusetzen gilt. Das Eintreten war unbestritten, aber in der Detailberatung führten die Festsetzung der Limite für die Pauschalbesteuerung und die Abzugshöhe für die berufsbedingte Aus- und Weiterbildung zu Diskussionen. So wurde bei der Pauschalbesteuerung ein Antrag eingereicht, dass die Limite nicht wie bundesrechtlich vorgesehen bei 400‘000 Franken sondern bereits bei 200'000 Franken festgelegt werden soll. Der Kantonsrat folgte der Regierungsvorlage und setzte die Limite auf 400'000 Franken. Bei der Festlegung der Abzugshöhe für die Aus- und Weiterbildung standen neben der Regierungsvorlage mit 12‘000 Franken noch zwei weitere Anträge zur Debatte. Der eine verlangte eine maximale Abzugshöhe von jährlich 36‘000 Franken, der andere 20‘000 Franken. Ein Grossteil der FDP-Fraktion hegte für beide Anträge Sympathien. Dennoch stimmte die Ratsmehrheit der Version des Regierungsrats zu. In der Schlussabstimmung erfüllte die Vorlage das Zweidrittels-Quorum; der Beschluss untersteht somit nur dem fakultativen Referendum.

Auftrag FDP-Fraktion: Transparente Rechnungslegung bei Behindertenorganisation

Der von Alexander Kohli initiierte Vorstoss verlangt vom Regierungsrat den Erlass von Richtlinien, dass alle Organisationen, welche im Behindertenbereich tätig sind, eine transparente Rechnungslegung nach anerkannten Vorgaben vorweisen müssen. Damit kann sichergestellt werden, dass die Organisationen mit den unter anderem über öffentliche Mittel finanzierten Taxeneinnahmen haushälterisch umgehen. Gleichzeitig erhält der Kanton Daten, um die nötige Modellrechnung für die Taxenfestlegung zu erstellen. Der Kantonsrat nahm den Auftrag einstimmig an, was als Erfolg für die FDP verbucht werden kann.

Auftrag FDP-Fraktion: Mehr Kostenbewusstsein in der Sozialhilfe

Im Ursprungstext unseres Auftrages verlangten wir vom Regierungsrat eine Änderung des Sozialgesetzes, welche darauf hinwirkt, dass das Kostenbewusstsein der Sozialregionen gestärkt wird. Dies kann entweder durch ein Bonus-Malus-System oder durch eine Kostenbeteiligung der Sozialregion an den Kosten der einzelnen Sozialfälle erreicht werden. Der Regierungsrat änderte unseren Auftrag unter anderem dahingehend ab, dass der Kanton im Rahmen der Revision der Sozialverordnung klare, kantonsweite Fallführungsstandards vorgeben soll. Im Bereich der Intake-Strukturen sowie der Überprüfung der Subsidiarität seien definierte Vorgaben zu erfüllen, damit eine Entlastung der gesetzlichen Sozialhilfe erreicht werden könne. Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben durch regionale Sozialdienste müsse im Rahmen der Lastenausgleichskonzeption entsprechend berücksichtigt werden. Der Ansatz des regierungsrätlichen Vorschlages wäre richtig, doch leider verpasste es die Regierung, die von uns geforderten Sanktionsmassnahmen beim Nichteinhalten der Vorgaben aufzuzeigen. Als Fraktion hielten wir mehrheitlich am ursprünglichen Wortlaut fest; leider wurde in der Schlussabstimmung der Auftrag abgelehnt.

Geschäftsbericht 2014

Der Abschluss der Staatsrechnung 2014 überraschte niemanden wirklich. So schloss das Geschäftsjahr 2014 mit einem Aufwandüberschuss von 134,9 Mio. Franken gegenüber dem Voranschlag (-112.4 Mio. Franken) noch einmal schlechter ab. Das Resultat unterstreicht einmal mehr, wie wichtig das Massnahmenpaket 2014 war und ist. Auch der Finanzplan 2016-2019 zeigt auf, dass die getroffenen Massnahmen zu einem ausgeglichenen Gesamtergebnis nicht ausreichen und weitere Massnahmen ausgearbeitet werden müssen. Die FDP-Fraktion sieht sich in ihrer Strategie bestätigt, dass wie bis anhin, alles daran gesetzt werden muss, dass der Staatshaushalt zukünftig ausgeglichen abschliesst. Dies muss zwingend über Ausgabenkürzungen erfolgen!

Neue FDP-Vorstösse

Interpellation FDP-Fraktion: Unternehmenssteuerreform III

Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) soll gemäss Eidgenössischem Finanzdepartement die Attraktivität des Steuerstandortes Schweiz gestärkt und die internationale Akzeptanz wieder hergestellt werden. Die steuerpolitischen Massnahmen werden schwergewichtig in den Kantonen und Gemeinden umgesetzt. Um die Lasten der Kantone und Gemeinden abzufedern, soll der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer von derzeit 17 Prozent auf 20,5 Prozent erhöht werden. Unsere Interpellation stellt dem Regierungsrat Fragen zu folgenden Themen: Handlungsbedarf, Optionen, Risiken, Chancen, Höhe des neuen Steuersatzes, Höhe des möglichen Steuerausfalls, Kompensationsstrategie und weitern Auswirkungen dieser Reform.

Auftrag FDP-Fraktion: Zuteilung von Asylsuchenden nach aktuellen Bevölkerungszahlen

Der Regierungsrat wird mit unserem Auftrag aufgefordert, sich dahingehend einzusetzen, dass eine Anpassung von Art. 21, Abs. 1 der Asylverordnung 1 über Verfahrensfragen vorgenommen wird, damit die Zuweisung der Asylsuchenden auf die Kantone grundsätzlich nach den aktuellsten Bevölkerungszahlen erfolgen muss.

Auftrag Alexander Kohli (Grenchen): Steuerbefreiung für Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken

Mit dem eingereichten Auftrag wird der Regierungsrat eingeladen, dem Kantonsrat eine Anpassung des solothurnischen Steuergesetzes vorzulegen, welche die Steuerbefreiung von Vereinen und juristischen Personen mit ideellen Zwecken ermöglicht und überflüssige Bürokratie verhindert. So soll die Freigrenze für steuerbare Gewinne auf 20‘000 Franken und für steuerbares Vermögen auf 300‘000 Franken erhöht werden. Im Weiteren wird die Abschaffung des Vereinsregisters und die Einführung einer Selbstdeklarationspflicht für Vereine und juristische Personen mit ideellen Zwecken verlangt.

Auftrag fraktionsübergreifend (CVP, FDP, SVP): Tatsächliche Parität in der Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) herstellen

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gemäss § 9 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) vorgeschriebene paritätische Zusammensetzung der Gesamtarbeitsvertragskommission (GAVKO) tatsächlich herzustellen, indem die Arbeitgeberseite ausschliesslich mit Personen zu besetzen ist, die eindeutig der Arbeitgeberseite zuzuordnen und damit in keiner Art und Weise dem GAV unterstellt sind.